Mauerwerksnachweis


Andreas Wölfer
Andreas Wölfer

02. August 2019


Das Mauerwerk muss an folgenden Stellen in der Wand nachgewiesen werden:

  • Pressungsnachweis an Wandkopf/Wandfuss
  • Knicknachweis in Wandmitte

Diese beiden Nachweise können in der nächsten Version getrennt voneinander angeforder werden.

Für den Pressungsnachweis wird phi1 verwendet, für den Knicknachweis phi2.
Vereinfacht kann der Nachweis auch weiterhin für die maximale Normalkraft mit dem minimalen phi durchgeführt werden.