Die Baustatik bemisst auf Wunsch Bauteile aus Aluminium nach Eurocode 1999.

Das Faltwerk und der Durchlaufträger führen dabei den Nachweis nach Gleichung (6.15)



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Die Konstante C im Kriterium (6.15) darf im Nationalen Anhang festgelegt werden. Der Zahlenwert
C 1,2 wird empfohlen.

Ab der kommenden Version kann dieser Wert kann bei den Materialkennwerten in der Baustatik eingegeben werden.


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