Berechnung nach Th.2. Ordnung, Teil 11
Jede Windeinwirkung wird jeweils zweimal, in den beiden entgegengesetzten Richtungen, definiert. Einmal wirkt die Einwirkung von “Links” und einmal von “Rechts”. Eigentlich muss man auch die Richtungen “Vorne” und “Hinten” untersuchen, doch dies unterschlage ich in diesem Blog, da es das Prinzip unnötig verkomplizieren würde.
Alle Windeinwirkungen von “Links” werden in einem Lastfall angeordnet, die Einwirkungen von “Rechts” in einem anderen.
Bei der Definition der Lastfälle wird die Einwirkungsart “Wind von links” und “Wind von rechts” explizit festgelegt.
Im Programm ist verankert, dass sich die Lastfälle in den unterschiedlichen Windrichtungen bei der Bildung der Überlagerung gegenseitig ausschließen.
D.H.: Die Überlagerung wird einmal mit dem Lastfall 4 und getrennt davon einmal mit dem Lastfall 5 durchgeführt. Eine Überlagerung mit den beiden Lastfällen 4 und 5 wird nicht durchgeführt.
Genauso verhält es sich mit dem Generator für die “Nichtlinearen Lastfallgruppen”. Hier werden auch nur Gruppen gebildet, die entweder den Lastfall 4 oder den Lastfall 5 enthalten. Es entstehen keine Gruppen, die beide Lastfälle enthalten.
Dieser Zusammenhang lässt sich auch grafisch darstellen.