Erdstatische Nachweise im Fundament


Andreas Wölfer
Andreas Wölfer

30. Januar 2018


Die erdstatischen Nachweise im Fundament können nach Norm entweder nach dem genauen oder dem vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

Diese beiden Möglichkeiten waren bisher programmtechnisch etwas vermischt. Sie sind ab der kommenden Version bei den Bemessungsparametern getrennt einstellbar.

Zukünftig werden nur noch die Nachweise nach dem eingestellten Verfahren durchgeführt. Entsprechendes gilt für den Ausdruck.

Da früher, je nach Einstellung in den Bemessungsparametern, die Nachweise nach beiden Verfahren durchgeführt wurden, kann es passieren, dass sich die Ergebnisse bei Nachrechnungen von älteren Dateien ändern.


Das genaue Verfahren nach DIN EN 1997-1:2009-09 und DIN 1054:2010-12

Folgende Nachweise werden geführt:
6.5 Nachweise für den Grenzzustand der Tragfähigkeit mit Designwerten
  • 6.5.2. Grundbruchwiderstand GEO-2
  • 6.5.3. Gleitwiderstand GEO-2
  • 6.5.4. Kippnachweis EQU
6.6 Nachweise für den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit mit charakteristischen Werten
  • 6.6.5 Begrenzung der klaffenden Fuge SLS

Der Vereinfachte Nachweis in Regelfällen nach DIN 1054:2010-12 A 6.10

Folgende Nachweise werden geführt:
6.10.1 A(1) Überprüfung der Voraussetzungen
  • a) Die Fundamentsohle ist waagerecht
  • b) Baugrund mit ausreichender Festigkeit
  • c) Das Fundament wird nicht dynamisch beansprucht
  • d) Keine stützende Wirkung des Bodens
  • e) Die Neigung der Sohldruckresultierenden ist eingehalten
  • f) Begrenzung einer klaffenden Fuge SLS (6.6.5)
  • g) Der Kippnachweis EQU (6.5.4)

6.10.1 A(2) Gegenüberstellung von Sohldruckbeanspruchung zu den Sohldruckwiderständen