Mauerwerksnachweis
Andreas Wölfer
02. August 2019
Das Mauerwerk muss an folgenden Stellen in der Wand nachgewiesen werden:
- Pressungsnachweis an Wandkopf/Wandfuss
- Knicknachweis in Wandmitte
Diese beiden Nachweise können in der nächsten Version getrennt voneinander angeforder werden.
Für den Pressungsnachweis wird phi1 verwendet, für den Knicknachweis phi2.
Vereinfacht kann der Nachweis auch weiterhin für die maximale Normalkraft mit dem minimalen phi durchgeführt werden.