Mindestbewehrung zur Begrenzung der Rissbreite nach 7.3.2 im Faltwerk, Eingaben


Andreas Wölfer
Andreas Wölfer

07. August 2023


Seit dem letzten Update haben wir Gebrauchstauglichkeitsnachweis nach 7.3.2 direkt in das Faltwerk eingebaut.

Dieser Nachweis wird zusätzlich zu der Tragfähigkeitsbemessung geführt.

An jeder Stelle im System wird als Endergebnis das Maximum aus diesen beiden Berechnungen ausgegeben.


Um diesen Nachweis zu führen, muss er in den Bemessungsparametern für jedes Faltwerk eingeschaltet werden. Wird dieser Nachweis für ein Faltwerkselement nicht angefordert, erscheint bei der Durchführung der Bemessung in der Meldungsansicht ein entsprechender Hinweis.


Der Dialog der Bemessungsparametern des Faltwerks wurde um die entsprechenden Eingabefelder ergänzt.

Diese finden sich auf dem Reiter “Gebrauchstauglichkeit”.


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Auf diesem Reiter werden die erforderlichen anderen Parameter eingegeben.

Der Nachweis wird in jedem Netzpunkt der System geführt.

Um die maximale Mindestbewehrung zu ermitteln, wird der Nachweis dreimal (für unterschiedliche Zeitpunkte) durchgeführt.

Die Zeitpunkte lassen sich vom Benutzer einstellen.

Die Nachweise erfolgen:

  • zum Zeitpunkt T1
  • zum Zeitpunkt T2
  • Zum Zeitpunkt T2 mit Belastung

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Weiterhin werden auf diesem Dialog die zu berücksichtigen Bewehrungsdurchmesser vorgegeben.