Rissnachweis


Andreas Wölfer
Andreas Wölfer

30. November 2020


Wir sind zur Zeit damit beschäftigt, das Rissnachweisprogramm zu überarbeiten.

Das Programm  führt die Nachweise nach 7.3.2, 7.3.3, 7.3.4, sowie der WU-Richtlinie des DAfSt.

Nach 7.3.2 wird die Mindestrissbewehrung ermittelt.

Nach 7.3.3 wird bei vorgegebener Bewehrung der maximale Stababstand ermittelt.

Nach 7.3.4 wird bei vorgegebener Bewehrung die zu erwartende Rissbreite ermittelt.

Nach der WU-Richtlinie wird die vorhandene Bewehrung soweit erhöht, bis die geforderte Mindestdruckzonenhöhe erreicht ist.

Das Programm ist noch nicht komplett fertig. Es wird aber nicht mehr allzu lange dauern.

Bei diesem Programm handelt es sich um ein eigenständiges Programm, bei dem die Belastung manuell einzugeben ist. Im nächsten Schritt werden wir die Rissbreitennachweise auch in die Platte, Rahmen  und Faltwerk einbauen.