Rissnachweis nach EN 1992 7.3. sowie Nachweis nach der Wu-Richtlinie (DAfStb)


Andreas Wölfer
Andreas Wölfer

01. Februar 2021


Ab dem nächsten Update ist das Programm für den Rissnachweis nach EN 7.3 in der neuen Version verfügbar.

Die Teilnehmer der Roadshow 2019 werden sich sicher erinnern, dass ich während des Vortrages gefragt habe,  wie der Rissnachweis in der Praxis durchgeführt wird. Wir haben die Anregungen aufgenommen und in das neue Programm integriert.

Mit dem Programm  können folgende Nachweise nach 7.3. geführt werden:

  • Ermittlung der Mindestbewehrung nach 7.3.2
  • Begrenzung der Rissbreite ohne direkte Berechnung nach 7.3.3
  • Berechnung der Rissbreite nach 7.3.4

Die Nachweise können zu zwei verschiedenen Zeitpunkten unabhängig voneinander durchgeführt.  So kann beispielweise die Berechnung zum Zeitpunkt t=5 Tage und t=28 Tage in einem Programmlauf durchgeführt werden.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, den Nachweis nach der WU-Richtlinie durchzuführen. Hierbei wird die Bewehrung soweit iterativ erhöht, bis die erforderliche Mindestdruckzonenhöhe erreicht ist.

Das hier vorgestellte Programm ist jedoch nur der erste Schritt. Als nächstes bauen wird den Rechenkern in den Durchlaufträger sowie FEM-Programm wie Platte, Faltwerk etc. ein. Dies wird noch ein wenig dauern, doch wir sind auf dem Weg.