Nach EN 1995 6.1.7 (3) darf beim Schubnachweis der Anteil an der gesamten Querkraft einer Einzellast, die auf der Oberseite des Biegestabes innerhalb eines Abstandes h vom Auflagerrand wirkt, unberücksichtigt bleiben.
Diese Abminderung wurde bisher nicht korrekt berücksichtigt.
In den Bemessungsparametern kann eingestellt werden, ob überhaupt eine Abminderung bei Einzellasten durchgeführt werden soll.