In der neuen Version der Stahlstütze kann man auswählen, ob die Berechnung nach Th.1. oder Th.2. Ordnung durchgeführt werden soll.
Th.1. Ordnung
Die Berechnung erfolgt nach DIN EN 1993-1-1, 5.2.2 (3c).Neben den Spannungsnachweisen wird ein Biegeknicknachweis und ein Biegedrillknicknachweis geführt.