In der neuen Version der Stahlstütze kann man auswählen, ob die Berechnung nach Th.1. oder Th.2. Ordnung durchgeführt werden soll.

 

Th.1. Ordnung
Die Berechnung erfolgt nach DIN EN 1993-1-1, 5.2.2 (3c).
Neben den Spannungsnachweisen wird ein Biegeknicknachweis und ein Biegedrillknicknachweis geführt.
Th.2. Ordnung
Die Berechnung erfolgt nach DIN EN 1993-1-1, 5.2.2 (3a) mit den Schnittgrößen des Gesamtsystems nach Th.2. Ordnung.