Vorschau auf das Update 1.57
Andreas Wölfer
15. Dezember 2009
Im kommenden Update 1.57 haben wir einige größere Änderungen im Umfeld der automatische Überlagerung und der Bemessung vorgenommen. Diese Änderungen möchte ich in diesem und in den folgenden Blogs vorstellen.
Bei vorhandenen Dateien, für die eine nichtlineare Berechnung durchgeführt werden soll, müssen Sie zwei Änderungen durchführen:
1.
Die Nichtlineare Gruppen besitzen drei weitere Parameter. Bei alten Dateien können diese leider nicht automatisch gesetzt werden, sondern sind manuell nachzutragen. Diese Parameter sind:
2.
Wenn die Bemessung für nichtlineare Lastfallgruppen vorgenommen werden sollte, so war in der Bemessungsgruppe für jede nichtlineare Gruppe anzugeben, ob die Berechnung der Schnittgrößen nach Th.1 bzw. Th.2 durchgeführt werden sollte. Diese Eingabe erfolgt in Zukunft bei den nichtlinearen Gruppen selbst.
Eine nichtlineare Gruppe kann aus diesem Grund nicht mehr die Ergebnisse nach Th.1 und nach Th.2 Ordnung liefern.
Sie müssten in solchen Fällen überprüfen, ob die von ihnen definierten Bemessungsgruppen die gewünschten Schnittgrößen (Th.1. oder Th.2. Ordnung) enthalten und die Bemessungsgruppen gegebenenfalls abändern.
Bei vorhandenen Dateien, für die eine nichtlineare Berechnung durchgeführt werden soll, müssen Sie zwei Änderungen durchführen:
1.
Die Nichtlineare Gruppen besitzen drei weitere Parameter. Bei alten Dateien können diese leider nicht automatisch gesetzt werden, sondern sind manuell nachzutragen. Diese Parameter sind:
- Angabe der Berechnungstheorie (Th.1. oder Th.2. Ordnung)
- Angabe der Norm und Bemessungssituation
2.
Wenn die Bemessung für nichtlineare Lastfallgruppen vorgenommen werden sollte, so war in der Bemessungsgruppe für jede nichtlineare Gruppe anzugeben, ob die Berechnung der Schnittgrößen nach Th.1 bzw. Th.2 durchgeführt werden sollte. Diese Eingabe erfolgt in Zukunft bei den nichtlinearen Gruppen selbst.
Eine nichtlineare Gruppe kann aus diesem Grund nicht mehr die Ergebnisse nach Th.1 und nach Th.2 Ordnung liefern.
Sie müssten in solchen Fällen überprüfen, ob die von ihnen definierten Bemessungsgruppen die gewünschten Schnittgrößen (Th.1. oder Th.2. Ordnung) enthalten und die Bemessungsgruppen gegebenenfalls abändern.