Das hat sich in der Ergebnisauswahl der Bewehrung geändert.


Christine Mittmann
Christine Mittmann

31. Juli 2024


Seit einiger Zeit haben wir die Möglichkeit, dass die Mindestbewehrung nach 7.3.2 (Gebrauchstauglichkeit) mit berechnet wird.

Sobald der Haken für die Gebrauchstauglichkeit in den Bemessungsparametern gesetzt ist, wird die Anzeige der Bemessungsergebnisse um die Auswahl Gebrauchstauglichkeit erweitert.

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In der Zusammenfassung wird die Mindestbewehrung zur Rissbreitenbegrenzung dann berücksichtig und das Maximum aus statisch erforderlicher Bewehrung und Mindestbewehrung nach 7.3.2 ausgegeben.

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Möchten Sie zum direkten Vergleich die statisch erforderliche Bewehrung anschauen, so wählen Sie die Bewehrung in den Zwischenergebnissen.

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Die Zwischenergebnisse geben ausschließlich die statisch erforderliche Bewehrung ohne Mindestbewehrung oder Zulagen zur Vermeidung von Querkraftbewehrung wieder. Der Haken für die Gebrauchstauglichkeit spielt hier keine Rolle.