In der Baustatik sind verschiedene Unterzüge möglich. Dazu gehören auch deckengleiche Unterzüge.
Eine Frage zu dem Thema → deckengleiche Unterzüge war:
Warum verwenden Kollegen bei der Faltwerksberechnung zusätzlich deckengleiche Unterzüge? Es kommt doch genügend Bewehrung für das Faltwerkselement raus.
Ja, man könnte auf deckengleiche Unterzüge verzichten.
Da dies vollständig von der Statik, den Spannweiten und den übertragenden Lasten des Gebäudes abhängt, sollte die Durchbiegung des Faltwerkelementes nicht unbeachtet bleiben.
Wird die Durchbiegung des Faltwerkselementes nicht beachtet kann das zu Schäden an der darunter liegenden Konstruktion führen.
