Ändern der Bewehrungsanordnungen


Thomas Wölfer
Thomas Wölfer

21. Oktober 2009


In der Baustatik haben Faltwerkselemente (Platten, Scheiben...) eine Eigenschaft namens "Bewehrungsanordnung" mit der man eine Grundbewehrung vergeben kann. Diese Grundbewehrung kann man zu jedem beliebigen Zeitpunkt ändern, auch dann, wenn bereits Berechnungsergebnisse angezeigt werden.

Leider wird zur Zeit die Graphik der Bemessungsergebnisse nicht automatisch erneuert, wenn sich die Bewehrungsanordnung ändert: Man muss einmal ein anderes Ergebnis auswählen und dann wieder das Bemessungsergebnis, damit sich die Änderung in der Graphik bemerkbar macht. Da kommt man natürlich nicht von selbst drauf, sondern eher zufällig. :-(

Ab dem nächsten Update verhält sich die Sache darum anders: Eine Änderung an der Bewehrungsanordnung führt dann automatisch dazu, das die Graphik unter Berücksichtigung der neuen Parametern neu aufgebaut wird.