Deutsche Nationalbibliothek: Die sind doch nicht ganz dicht
Thomas Wölfer
02. Oktober 2006
Wer es noch nicht mitbekommen haben sollte: Seit Juli des Jahres gilt das neue Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek. Die wesentliche Änderung: Ab sofort werden auch Internet-Inhalte archiviert. Und zwar ganz einfach: Derjenige, der eine Veröffentlichung im Internet vornimmt, ist verpflichtet, der Nationalbibliothek eine Kopie der Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
Betroffen sind davon auch: Private Websites, Newsletter, Blogs, Diskussionsforen - etc. etc.: Wer gerade was zum lachen braucht: Hier die FAQ zum Gesetz.