Hilfe–mein Ausdruck ist nicht komplett


Thomas Wölfer
Thomas Wölfer

18. Juni 2013


In der Baustatik gibt es vielfältige Möglichkeiten auf den Ausdruck Einfluss zu nehmen: Und leider kommt es dadurch manchmal zu Verwirrungen…

Eine der “gefährlicheren” Dinge sind dabei die “Benutzerdefinierten Vorlagen” für die Ausgabesteuerung. Eine solche Vorlage kann man im Fenster der Ausgabesteuerung anlegen.

So eine Vorlage ist praktisch, denn wenn man die angelegt hat, sind zukünftige Ausgabesteuerungen automatisch so konfiguriert, wie man das einmal eingestellt hat: Man bekommt also von Haus aus nicht mehr die von D.I.E. voreingestellten Optionen, sondern die eigenen.

Dummerweise können sich die verfügbaren Optionen aber ändern… so beispielsweise vor kurzem bei der Stütze geschehen. Dabei sind die Optionen für die “Stahlbemessung” weggefallen, und durch neue Optionen für die “Stahlbemessung nach EN” ersetzt worden.

Hatte man zuvor eine eigene Vorlage erstellt, dann kam leider nicht mehr alles raus, was man gern gedruckt hätte – denn die “neuen” Optionen konnten in der Vorlage ja gar nicht enthalten sein – die gab es schließlich zuvor noch gar nicht.

Und dann gibt es da noch ein paar andere “Haken” in der Ausgabesteuerung – denn deren Einstellungen können an verschiedenen Stellen gespeichert werden: Ist zum Beispiel die Option zum “komprimierten” Speichern eingestellt, dann landen die Einstellungen in der Eingabedatei – ansonsten in einer separaten Ausgabesteuerungs-Datei.

Damit kann man sich dann auch ein Bein stellen: Hat man nämlich eine Eingabedatei, in der die Einstellungen gespeichert sind, und kopiert die auf ein System, bei dem die “Komprimierung” ausgeschaltet ist, dann ist nicht mehr so ganz klar, woher die verwendeten Einstellungen eigentlich kommen.

Als kleine Handregel für Probleme mit der Ausgabesteuerung – also dann, wenn nicht das gewünschte “herauskommt” – kann man zunächst (und das klärt eigentlich immer alle Fälle) folgende Maßnahmen ergreifen:

1.) Benutzerdefinierte Vorlage löschen
2.) Die Ausgabesteuerung zurücksetzen